(WKr) Der Begriff der außergewöhnlichen Belastung ist in zwei Gruppen zu unterscheiden: § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33a und § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) Höchst- und Pauschbeträge für einzelne, herausgegriffene Gruppen. Die zwei Gruppen unterscheiden sich in dem Punkt, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen all-gemeiner Art § 33 EStG es keine Höchstbeträge […]