(WKr) Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Unterrichtsleistungen ist im § 4 Nr. 21 Umsatzsteuerge-setz (UStG) geregelt. Buchstabe a Der Buchstabe a des § 4 Nr. 21 UStG beschreibt die Umsatzsteuerfreiheit der Leistung von Schulen. Darunter fallen Leistungen die unmittelbar dem Schuld- und Bildungszweck dienen von privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen. […]