(WKr) Alle Arbeitgeber sind ab dem 01.01.2015 verpflichtet Ihren Arbeitnehmern einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde zu bezahlen. Der Mindestlohn gilt nicht nur in fast allen Branchen, sondern auch in Privathaushalten. Gibt es für Ihre Branche einen allgemein verbindlichen Mindestlohn, nach dem Tarifvertragsgesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, so ist dieser Mindestlohn zu […]
mehr…
(WKr) • Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Arbeitgebers auch für Aushilfsbeschäftigungen zwingend erforderlich. • Meldungen und Beitragsnachweise für Aushilfen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen einzureichen. • Für beschäftigte Studenten besteht Rentenversicherungspflicht. • Meldeverfahren bei der Sozialversicherung gilt auch für Aushilfen. • Für Aushilfsbeschäftigungen besteht Umlagepflicht zur U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft). • Die Aushilfsbeschäftigten haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im […]
mehr…