(WKr) • Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Arbeitgebers auch für Aushilfsbeschäftigungen zwingend erforderlich. • Meldungen und Beitragsnachweise für Aushilfen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen einzureichen. • Für beschäftigte Studenten besteht Rentenversicherungspflicht. • Meldeverfahren bei der Sozialversicherung gilt auch für Aushilfen. • Für Aushilfsbeschäftigungen besteht Umlagepflicht zur U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft). • Die Aushilfsbeschäftigten haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im […]

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