(WKr) Ein Orchester richtig einzustimmen, ist in aller Regel Sache des Dirigenten. Der wird deshalb viel-fach mit dem Geschäftsführer eines Unternehmens verglichen. Dabei trägt er doch vor allem Züge eines externen Beraters. Wenn man eine Sache mit Feuer und Flamme betreibt, ist es nicht immer ganz einfach, die kritische Dis-tanz zu sich selbst zu wahren. […]
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(WKr) Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Unterrichtsleistungen ist im § 4 Nr. 21 Umsatzsteuerge-setz (UStG) geregelt. Buchstabe a Der Buchstabe a des § 4 Nr. 21 UStG beschreibt die Umsatzsteuerfreiheit der Leistung von Schulen. Darunter fallen Leistungen die unmittelbar dem Schuld- und Bildungszweck dienen von privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen. […]
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