(WKr) Das häusliche Arbeitszimmer ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen. Um zu prüfen ob die Abziehbarkeit in Frage kommt sollten folgende Punkte und Regelungen geprüft werden. Grundsätzlich stellt das Arbeitszimmer nicht abziehbare Betriebsausgaben dar, dies gilt aber nicht wenn für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung […]

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