Sozialversicherung Archive

Gesetzlicher Mindestlohn ab dem 01.01.2015

(WKr) Alle Arbeitgeber sind ab dem 01.01.2015 verpflichtet Ihren Arbeitnehmern einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde zu bezahlen. Der Mindestlohn gilt nicht nur in fast allen Branchen, sondern auch in Privathaushalten. Gibt es für Ihre Branche einen allgemein verbindlichen Mindestlohn, nach dem Tarifvertragsgesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, so ist dieser Mindestlohn zu […]

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Mini-Jobs 2014 und Besonderheiten zur Lohnabrechnung (Teil III von III)

(WKr) Umlage Neben sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, haben auch Aushilfsbeschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und bei Mutterschaft. Die Aushilfsbeschäftigten werden nicht  unterschieden nach der Art ihrer Tätigkeit als a)  Angestellten-Tätigkeit b)  Arbeiter-Tätigkeit Alle Aushilfsbeschäftigten werden sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt. Dies hat zur Folge, dass auch für Aushilfen die eine Angestellten-Tätigkeit ausüben Beiträge zur Umlage 1 zu entrichten […]

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Mini-Jobs 2014 und Besonderheiten zur Lohnabrechnung (Teil II von III)

(WKr) Steuerliche Behandlung Dauerhaft geringfügige Beschäftigungen sind generell nicht mehr steuerfrei. Die Versteuerung kann erfolgen durch: • Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber mit 2 % des Aushilfslohnes • Lohnsteuerabzug nach Vorlage einer Lohnsteuerkarte Sozialversicherung Für Aushilfen, die ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung ausüben, muss der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag von 13% an die Krankenversicherung und 15 % an die […]

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Mini-Jobs 2014 und Besonderheiten zur Lohnabrechnung (Teil I von III)

(WKr) • Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Arbeitgebers auch für Aushilfsbeschäftigungen zwingend erforderlich. • Meldungen und Beitragsnachweise für Aushilfen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen einzureichen. • Für beschäftigte Studenten besteht Rentenversicherungspflicht. • Meldeverfahren bei der Sozialversicherung gilt auch für Aushilfen. • Für Aushilfsbeschäftigungen besteht Umlagepflicht zur U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft). • Die Aushilfsbeschäftigten haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im […]

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